Vermietung von Schulräumen
Aktualisiert (Mittwoch, den 01. Februar 2012 um 16:09 Uhr)
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Schulräume außerhalb der Unterrichtszeiten für Kurse, Vorträge, Konzerte, etc. für eine einmalige, regelmäßige oder eine Nutzung am Wochenende anzumieten (private Feiern ausgenommen). Die Räume werden bis 22.00 Uhr vermietet. In den Schulferien findet in der Regel keine Vermietung statt.
Wie miete ich einen Raum?
Am Besten Sie stellen uns Ihre Anfrage per E-Mail:
Sie erhalten danach einen Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung, von dem Sie bitte ein Exemplar unterschrieben zurücksenden. Unter Vorlage des Vertrages und mit Entrichtung der Kaution kann der Schlüssel dann in der Hausmeisterei abholt werden.
Telefonisch erreichen Sie Frau Müller-Stolz unter 0761-7917315
dienstags 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
donnerstags in den geraden KW 14.30 bis 15:30 Uhr
Zu beachten ist:
GEMA- Gebühren:
Bei Konzerten und Veranstaltungen mit musikalischer Untermalung sind in der Regel GEMA-Gebühren zu entrichten. Der Veranstalter ist für die Meldung und die Entrichtung der Gebühren selbst verantwortlich.
Haftungsschäden:
Der Mieter ist für Schäden an der Mietsache oder an Einrichtungsgegenständen, die von ihm oder von Veranstaltungsteilnehmern verursacht werden, in vollem Umfang haftbar.




